Zahlungsmodalitäten
Zahlungsmodalitäten in unseren Praxen:
Die Berechnung der tierärztlichen Leistungen erfolgt in Anlehnung an die offizielle Gebührenordnung für Tierärzte (GOT Stand vom 22. November 2022). Bitte beachten Sie jedoch, dass wir laut GOT für Notdienste einen Zuschlag erheben. Sie können Ihre Rechnung bar oder per EC-Lastschrift bezahlen. Bei krankenversicherten Tieren gehen Sie bei uns in Vorleistung und lassen sich dann den Betrag von Ihrem Versicherer erstatten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Bezahlung auf Rechnung nicht möglich ist.
Informationen zur Änderung der GOT
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"Notdienstgebühr": Zukünftig wird eine verpflichtende, pauschale Grundgebühr von 50,00€ zzgl. MwSt. für einen tierärztlichen Notfall außerhalb der regulären Sprechzeiten fällig.
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Mindestsatz für tierärztliche Leistungen: Notfall-Leistungen müssen ab Inkrafttreten des Gesetzes mit mindestens dem 2-fachen Gebührensatz abgerechnet werden. Optional können sie abhängig vom Aufwand mit maximal bis zum 4-fachen Satz in Rechnung gestellt werden (bisher max. 3-facher Satz).
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Geänderte Notdienstzeiten: Die "Nachtzeit" wird verlängert. Sie liegt werktags zwischen 18.30 Uhr und 8.00 Uhr. Zudem gelten neue Wochenendzeiten: Diese sind von Freitag, 18.00 Uhr bis Montag, 08.00 Uhr.
Unsere Samstagssprechstunde von 10.00 - 12.00 Uhr ist hiervon nicht betroffen.
Diese Aktualisierung ist der Tatsache geschuldet, dass immer mehr Praxen aufgrund des neuen Arbeitszeitengesetzes keine Notdienste mehr anbieten, da diese Zeiten nur mit einem Mehr an Personal abgedeckt werden können. Um die Kosten hierfür abzufangen, damit es weiterhin möglich sein wird, Ihrem Tier eine Notfallversorgung zu gewährleisten, kam diese Änderung der GOT zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis.